Patienteninfo


Zuzahlung & Befreiung für gesetzlich Versicherte

Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen

Das Wegfallen der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozial-gesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Leider blieb dies in den Medien oft unerwähnt.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert. Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!

Die Zuzahlung ist eine Bringschuld und ist bei der ersten, spätestens bei der zweiten Behandlung fällig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Beispiel: Eine Verordnung 6 x Krankengymnastik (Primärkasse wie AOK, BKK, IKK, LKK ; SeeKK oder Knappschaft) Stand 01.07.2018

  • Verordnungsgebühr: 10 Euro
  • 10% des Rezeptwertes: 11,58 Euro
  • Gesamtzuzahlung: 21,58 Euro (für alle sechs Behandlungen zusammen)

Die Zuzahlung des Rezeptwertes kann nach verschriebener Behandlungsart variieren.

Wann Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen können

Für Zuzahlungen gilt eine Höchstgrenze:

Sie müssen maximal 2% Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden, und zwar für alle Zuzahlungen, d. h. für Massagen, Kranken-  gymnastik/Physiotherapie, für Hilfsmittel wie Einlagen oder Brillen, Krankenhausaufenthalte etc..Heben Sie daher alle Quittungen gut auf. Wenn 2% Ihres Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Für chronisch Kranke beträgt der Höchstsatz nur 1% des Jahresbruttoeinkommens. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.

Hier Wissenswertes über den Heilmittelkatalog für Kassenpatienten

Heilmittelkatalog.de

Privatversicherte


Immer Ärger mit der privaten Versicherung ?

Immer häufiger berichten uns Patienten, ihnen sei eine volle Kostenübernahme für eingereichte Honorarrechnungen abgelehnt worden. Als Begründung für die Ablehnung der vollen Erstattung wird jeweils eine angebliche Überhöhung derselben vorgebracht. Wir als Therapeuten werden dadurch schuldlos in ungewollte und unberechtigte Konflikte mit den Versicherten gezwungen. Wir sind für Ihre Reklamationen der falsche Ansprechpartner. Natürlich vergessen auch einige Privatversicherte, dass sie u. U. aus Kostengründen eine Police ohne vollständigen Erstattungsanspruch abgeschlossen haben. Im Krankheitsfall könnte sich diese vermeintliche Einsparung jedoch schnell ins Gegenteil verkehren. Unsere Preise sind stets unterhalb des vom OLG Karlsruhe als angemessen befundenen 2,3 –fachen Satzes der VdeK. Trotzdem versuchen einzelne Versicherer die volle Kostenerstattung mit Hinweis auf unüblich hohe Preise zu verweigern. Es existiern zu diesem seit Jahren aktuellen Thema inzwischen zahlreiche, oft veraltete Gerichtsurteile, die wir hier aus Platzmangel nicht veröffentlichen können und wollen. Die aber letztlich alle zu dem Schluß gelangen, dass das Vorgehen der PKVen nicht in Ordnung sei, und die Versicherten in fast allen Fällen Recht bekamen. Am Ende haben nicht die Versicherer zu entscheiden welcher Preis für unsere Arbeit “ angemessen “ ist, sondern wir, die nur dann kostendeckend arbeiten und Ihnen helfen können, wenn wir entsprechend honoriert werden ( was übrigens in anderen Berufen absolut üblich ist ).

Es ist für Sie als Privatversicherten und für uns lästig und zeitraubend, sich mit den Privaten Krankenkassen (PvK) auseinandersetzen zu müssen.Diesen Umstand nutzen Versicherungsgesellschaften geschickt für sich aus, wissen sie doch nur zu genau, dass der überwiegende Teil ihrer um die volle Honorarerstattung geprellten Kundschaft keine Schritte unternimmt, sich hiergegen zur Wehr zu setzen.

Hier noch etwas Hintergrundwissen

Patienteninfo

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Musterschreiben des VPT Justiziars Dr. Benjamin Alt und drei weitere Musterschreiben zur Verfügung, die wir in Anlehnung an ähnliche Schreiben juristisch versierter Fachleute (veröffentlicht unter www.privatpreise.de) für Sie zusammengestellt habe. Bitte fühlen Sie sich frei, jenes Schreiben für sich zu verwenden, welches der Zahlungsverweigerung Ihrer PKV am ehesten gerecht wird.

 

WEHREN SIE SICH!

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